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Gutschein (Wert- und Leistungsgutschein)

KURZ ERKLÄRT

Ein Gutschein ist ein meist vorausbezahltes Versprechen: als Wertgutschein über einen Geldbetrag oder als Leistungsgutschein für eine bestimmte Leistung.

Ein Gutschein ist ein Dokument, mit dem ein Betrieb verspricht, gegen Vorlage eine Leistung zu erbringen oder einen Betrag anzurechnen, der meist schon im Voraus bezahlt wurde. Man unterscheidet den Wertgutschein über einen Geldbetrag und den Leistungsgutschein für eine bestimmte Leistung, etwa „Gesichtsbehandlung 60 Minuten“.

Wert- und Leistungsgutschein im Vergleich

Merkmal Wertgutschein Leistungsgutschein
Inhalt fixer Betrag konkrete Leistung
Einlösung für beliebige Leistungen, auch in Teilen für die genannte Leistung
Preiserhöhung kein Thema, es zählt der Betrag Leistung bleibt geschuldet, außer der Wert steht drauf
Typisch für Weihnachten, Geburtstag Massage, Kosmetik, Wellness

Die WKO empfiehlt, auf Leistungsgutscheinen immer auch den Wert anzugeben. Sonst musst du die Leistung im Zweifel zum alten Preis erbringen, auch wenn sie inzwischen teurer ist.

Einlösung und Teilbeträge

Ein Gutschein, der nicht auf einen Namen ausgestellt ist, kann laut Verein für Konsumenteninformation von jeder Person eingelöst werden, die ihn vorlegt. Deshalb sollte jeder Gutschein einen eindeutigen Code haben, den du bei der Einlösung prüfst. Bewährt haben sich auf jedem Gutschein diese Angaben:

  • Name und Adresse deines Betriebs
  • ein eindeutiger Code oder eine fortlaufende Nummer
  • das Ausstellungsdatum
  • der Betrag oder die Leistung samt Wert
  • eine Gültigkeitsdauer nur dann, wenn sie rechtlich hält

Wird ein Wertgutschein nur teilweise verbraucht, hältst du den Restwert fest, damit beim nächsten Besuch klar ist, was offen ist. Eine Pflicht zur Barablöse gibt es nicht. Ähnlich, aber nicht gleich funktioniert ein Kundenguthaben, das direkt am Konto einer bestimmten Kundin hängt.

Wie lange ein Gutschein in Österreich gilt

Ohne Ablaufdatum gilt ein Gutschein grundsätzlich 30 Jahre, das ist die allgemeine Verjährungsfrist nach § 1478 ABGB. Kürzere Fristen für bezahlte Gutscheine sind nur eingeschränkt zulässig. Der OGH hat 2012 die Befristung von Thermengutscheinen auf zwei Jahre als gröblich benachteiligend beurteilt (7 Ob 22/12d): Je kürzer die Frist, desto triftiger muss der Grund sein.

Laut WKO wurde auch eine nicht individuell vereinbarte Befristung auf drei Jahre oder weniger als unzulässig gewertet. Als zulässig galt dagegen ein Modell mit einem Jahr Gültigkeit und danach drei Jahren, in denen Umtausch oder Erstattung möglich sind. Wer Fristen in seine AGB schreibt, sollte sie deshalb prüfen lassen. Gratisgutscheine, etwa aus einem Gewinnspiel, darfst du dagegen kurz befristen. Was das für Belohnungen einer Stempelkarte bedeutet, steht im eigenen Eintrag.

Für die Praxis heißt das: Offene Gutscheine musst du über viele Jahre nachverfolgen können. Auch Gutscheine aus der Zeit vor einem Systemwechsel bleiben gültig und gehören bei der Datenmigration mit ihrem Restwert ins neue System.

Umsatzsteuer und Registrierkasse

Seit 1. Jänner 2019 wird umsatzsteuerlich zwischen Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheinen unterschieden. Stehen Leistung und Steuer beim Verkauf schon fest, entsteht die Umsatzsteuer laut WKO sofort, bei einem frei einlösbaren Wertgutschein erst bei der Einlösung. Auch für die Registrierkassenpflicht macht das einen Unterschied. Kläre die Einordnung deiner Gutscheine mit deiner Steuerberatung.

Wie du Gutscheine mit Code, Restwert und Kundenprofil sauber verwaltest, zeigt der Artikel Gutscheine verwalten. In BigCRM verkaufst du Wert- und Leistungsgutscheine mit Code, Wunschtext und Druckkarte, auch teilweise einlösbar. Eine Registrierkasse ersetzt das nicht.

Stand: Oktober 2026. Diese Erklärung ist eine praktische Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.

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ERKLÄRT VON
Philip Reisinger-Frantes alias BigP

Problemlöser · Dipl. Mediendesign · Dipl. Social Media Manager. Baut Systeme, die ganze Kundenprozesse abbilden — von der Website bis zum CRM.

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