Fahrzeugkartei, Kostenvoranschlag, Hebebühnen und Pickerl: Was eine Werkstattsoftware können muss und was sich ab Mai 2027 bei der Begutachtung ändert.
Artikel lesen →Die §57a-Begutachtung, umgangssprachlich „Pickerl“, ist die wiederkehrende Überprüfung von Kraftfahrzeugen und Anhängern nach § 57a Kraftfahrgesetz (KFG). Geprüft wird, ob das Fahrzeug verkehrs- und betriebssicher ist und nicht übermäßig Lärm, Rauch oder Abgase verursacht. Als Nachweis gibt es ein Gutachten und die gelochte Begutachtungsplakette.
Wer begutachten darf
Die Begutachtung führen Stellen durch, die der Landeshauptmann dazu ermächtigt hat: zur Reparatur von Kraftfahrzeugen berechtigte Werkstätten, Vereine wie die Autofahrerclubs sowie Ziviltechniker:innen und Ingenieurbüros. Voraussetzung sind geeignetes Personal und die nötigen Einrichtungen. Für viele Werkstätten ist das Pickerl ein planbarer Anlass, Kund:innen regelmäßig zu sehen, und damit ein Stück Kundenbindung.
Fristen: heute und ab Mai 2027
Für Pkw gilt derzeit das Schema 3-2-1: erste Begutachtung drei Jahre nach der Erstzulassung, die zweite zwei Jahre später, danach jährlich. Wann es so weit ist, zeigt die Lochung auf der Plakette. Begutachten lassen kannst du ab einem Monat vor dem gelochten Monat bis vier Monate danach.
Mit der 42. KFG-Novelle (BGBl. I Nr. 79/2026) ändert sich das ab 19. Mai 2027:
- Neues Intervall 4-2-2-2-1: erste Begutachtung nach vier Jahren, dann dreimal im Abstand von zwei Jahren, danach jährlich. Das gilt für Pkw und die übrigen Fahrzeuge, die bisher unter 3-2-1 fielen, etwa Motorräder.
- Keine Nachfrist mehr: Die vier Monate nach dem gelochten Monat entfallen.
- Früher kommen: Die Begutachtung ist bis zu vier Monate vor dem gelochten Monat möglich.
- Übergang: Die neuen Fristen gelten auch für bereits zugelassene Fahrzeuge. Liegt die Lochung zwischen Jänner und Oktober 2027, gilt laut WKO noch die alte Toleranz, längstens bis Ende November 2027. Wo sich das Intervall verschiebt, gibt es eine Austauschplakette.
Was bei Mängeln passiert
Stellt die Begutachtung einen schweren Mangel fest, darf das Fahrzeug laut WKO nur noch zwei Monate ab der Überprüfung genutzt werden. In dieser Zeit muss der Mangel behoben und das Fahrzeug neuerlich begutachtet werden. Besteht Gefahr im Verzug, ist jede weitere Nutzung untersagt. Für die Werkstatt ist das der Moment, die Reparatur gleich mit einem Kostenvoranschlag zu besprechen und den Termin für die Nachbegutachtung fix auszumachen.
Ein Beispiel: Lochung im Juni
Angenommen, das Auto einer Stammkundin hat nach der Übergangszeit die Lochung Juni. Nach dem neuen System kann sie von Februar bis Ende Juni zur Begutachtung kommen, im Juli ist es zu spät. Wer gewohnt war, das Pickerl im Sommer „nachzuholen“, bekommt also ein Problem. Für die Werkstatt heißt das: Die Terminerinnerung sollte kommen, sobald das Fenster aufgeht, nicht erst im gelochten Monat.
Worauf Werkstätten jetzt achten sollten
- Erstzulassung und Pickerl-Monat je Fahrzeug in der Kundenkartei sauber pflegen
- Erinnerungstexte an die neue Regel ohne Nachfrist anpassen
- Kund:innen erklären, dass es für Fahrzeuge mit verschobenem Intervall eine Austauschplakette gibt
- Werkstattzeiten in den Monaten vor häufigen Fälligkeiten großzügiger einplanen
Eine Branchensoftware sollte diese Daten je Fahrzeug speichern können. Im Werkstattpaket von BigCRM ist eine Fahrzeugkartei enthalten; für eure eigenen Firmenautos erinnert das Fuhrpark-Modul an Pickerl, Service und Versicherung.
Wie Aufträge, Fahrzeuge und Pickerl-Termine in einer Kfz-Werkstatt zusammenlaufen, zeigt der Artikel Werkstattsoftware für Kfz-Betriebe: Aufträge, Fahrzeuge, Pickerl.
Stand: Oktober 2026. Diese Erklärung ist eine praktische Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.
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