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AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

KURZ ERKLÄRT

Vorformulierte Vertragsbedingungen für viele Verträge, etwa zu Zahlung, Storno oder Haftung – gültig nur, wenn sie vor Vertragsabschluss vereinbart wurden.

AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die ein Betrieb für viele Verträge gleich verwendet, etwa zu Zahlung, Storno, Haftung oder Gewährleistung. Gültig sind AGB nur, wenn sie vor Vertragsabschluss wirksam vereinbart wurden; außerdem unterliegen sie in Österreich einer strengen Kontrolle ihres Inhalts.

Wann AGB überhaupt gelten

AGB werden nicht automatisch Teil eines Vertrags. Du musst vor Vertragsabschluss darauf hinweisen, dass du sie verwendest, und deiner Kundin ermöglichen, den Inhalt zu lesen. Laut WKO bleibt das Abdrucken von AGB auf Rechnungen oder Lieferscheinen in der Regel ohne Wirkung, weil der Vertrag zu diesem Zeitpunkt schon geschlossen ist. Beweisen, dass die Kundin die AGB zur Kenntnis genommen und ihnen zugestimmt hat, musst im Zweifel du.

Online gilt zusätzlich § 11 E-Commerce-Gesetz: Die AGB müssen so bereitstehen, dass man sie speichern und wiedergeben kann, etwa als eigene Seite oder als PDF ohne Drucksperre. Der bloße Satz, dass die AGB auf Wunsch zugeschickt werden, genügt laut WKO nicht.

Drei Regeln für den Inhalt

  • Keine Überraschungen (§ 864a ABGB): Ungewöhnliche, nachteilige Klauseln, mit denen die andere Seite nach dem Erscheinungsbild nicht rechnen musste, werden nicht Vertragsbestandteil, außer du hast besonders darauf hingewiesen.
  • Keine gröbliche Benachteiligung (§ 879 Abs. 3 ABGB): Bestimmungen, die nicht die Hauptleistungen festlegen und einen Vertragsteil unter Berücksichtigung aller Umstände gröblich benachteiligen, sind nichtig.
  • Transparenz (§ 6 Abs. 3 KSchG): Gegenüber Verbraucher:innen ist eine unklar oder unverständlich abgefasste Klausel unwirksam. Mehrdeutiges wird außerdem zu Lasten dessen ausgelegt, der die AGB verwendet.

Das Konsumentenschutzgesetz zieht weitere Grenzen, etwa bei der Gewährleistung und bei einseitigen Preisänderungen. Für viele Branchen gibt es bei der WKO Muster-AGB oder Verhaltensregeln dazu. Das ist ein besserer Ausgangspunkt als eine kopierte Vorlage aus Deutschland, die auf deutschem Recht beruht.

AGB bei der Online-Buchung

Bei einer Online-Terminbuchung oder im Webshop gehören der Link zu den AGB und eine aktive Bestätigung vor den Button, mit dem die Buchung abgeschickt wird. Die WKO empfiehlt eine Checkbox, schon aus Beweisgründen. Besonders wichtige Punkte wie eine Stornoregel oder ein Ausfallhonorar solltest du zusätzlich direkt im Buchungsschritt nennen, nicht nur im Kleingedruckten. Die Datenschutzinformation ist übrigens kein Teil der AGB, sondern gehört in die eigene Datenschutzerklärung.

Ein Beispiel aus der Tanzschule

Angenommen, eine Tanzschule verkauft online Zehnerblöcke für Paarstunden. In den AGB steht, wie lange der Block gilt, bis wann eine Stunde kostenlos abgesagt werden kann und was mit nicht genutzten Einheiten passiert. Steht dort nur „Einheiten verfallen nach Ermessen der Tanzschule“, ist das unklar und gegenüber Verbraucher:innen angreifbar. Besser ist eine konkrete, angemessene Regel, die beim Kauf sichtbar ist und in der Bestätigung wiederholt wird. Wie solche Blöcke technisch abgebildet werden, erklärt der Begriff Kundenguthaben & Mehrfachkarte.

Typische Fehler

  • AGB nur im Fußbereich verlinkt, aber nirgends im Buchungsablauf
  • Klauseln, die der Betrieb selbst nicht versteht oder nie anwendet
  • Änderungen, die online stehen, ohne dass klar ist, welche Fassung für bestehende Kund:innen gilt

Wo AGB, Impressum und Datenschutzerklärung auf der Website hingehören, zeigt der Artikel Impressum, Datenschutz & Cookies; wie faire Stornoregeln aussehen, erklärt No-Shows vermeiden. Beim Bau einer Website mit BigWebsites lassen sich AGB-Link und Checkbox gleich an der richtigen Stelle im Buchungs- oder Bestellablauf einbauen.

Stand: Oktober 2026. Diese Erklärung ist eine praktische Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.

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ERKLÄRT VON
Philip Reisinger-Frantes alias BigP

Problemlöser · Dipl. Mediendesign · Dipl. Social Media Manager. Baut Systeme, die ganze Kundenprozesse abbilden — von der Website bis zum CRM.

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