Eine Seite pro Leistung, Ortsseiten nur mit echtem Bezug: So baust du Unterseiten, die bei Google ranken und Anfragen bringen – ohne…
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Zufriedene Kund:innen gehen meist einfach wieder, verärgerte schreiben oft von selbst. Deshalb stehen bei vielen guten Betrieben nur eine Handvoll Rezensionen im Profil, und ausgerechnet die eine schlechte fällt auf. Wer mehr Google-Bewertungen bekommen will, muss vor allem eines tun: aktiv fragen.
Das funktioniert, wenn du alle Kund:innen fragst, zum richtigen Zeitpunkt, mit einem direkten Link und ohne Gegenleistung. Hier liest du, wie das im Alltag klappt und was du beachten musst, damit weder Google dein Profil einschränkt noch das österreichische Wettbewerbsrecht zum Problem wird.
Das Wichtigste in Kürze
- Google erlaubt ausdrücklich, um Bewertungen zu bitten, etwa per Link, QR-Code, E-Mail oder WhatsApp.
- Verboten sind Anreize wie Rabatte, das gezielte Fragen nur zufriedener Kund:innen, Druck vor Ort und Bewertungen von Team oder Familie.
- Gefälschte Bewertungen gelten in Österreich seit 2022 laut UWG in jedem Fall als irreführende Geschäftspraktik.
- Bewertungsbitten per E-Mail können unter § 174 TKG 2021 fallen. Sichere dich mit Einwilligung oder der Ausnahme für Bestandskund:innen ab.
- Auf Kritik sachlich antworten, nie mit persönlichen Daten.
Warum sich Bewertungen lohnen
Google zählt Rezensionen ausdrücklich zur Bekanntheit eines Betriebs: Mehr Rezensionen und positive Bewertungen können das Ranking in den lokalen Suchergebnissen verbessern. Wie Bewertungen mit Profil und Website zusammenspielen, erklärt der Leitfaden Local SEO.
Mindestens so wichtig ist die Wirkung auf Menschen. Wer zwischen drei Friseursalons auf der Karte wählt, liest Bewertungen und vor allem die Antworten darauf. Google schreibt selbst, dass eine Mischung aus positivem und negativem Feedback oft vertrauenswürdiger wirkt als lauter Fünf-Sterne-Einträge.
So bekommst du mehr Google-Bewertungen
Die wichtigste Zutat ist ein direkter Link. Du findest ihn in deinem Google-Unternehmensprofil unter „Rezensionen lesen“ und „Mehr Rezensionen erhalten“. Am Computer kannst du dort auch einen QR-Code herunterladen. Google schlägt selbst vor, den Link auf Belege, in Dankeschön-Mails oder ans Ende eines Chats zu setzen.
- Den richtigen Moment wählen: kurz nachdem das Ergebnis sichtbar ist. Beim Friseur am selben Tag, in der Werkstatt nach der Abholung des Autos, beim Installateur nach der erledigten Reparatur.
- Persönlich ansprechen: Ein ehrlicher Satz beim Verabschieden, dass dir eine Bewertung hilft, wirkt mehr als jedes Schild. Drängen solltest du aber nicht.
- Schriftlich nachfassen: eine kurze Nachricht mit dem Link, mehr braucht es nicht. Zum Bewerten ist ein Google-Konto nötig, das aber keine Gmail-Adresse sein muss.
- Alle fragen: nicht nur die, bei denen du ein gutes Gefühl hast.
Automatisch nach dem Termin
Im Alltag geht die Bitte leicht unter. Eine Automatik hilft: In BigCRM geht nach dem Termin automatisch eine Bewertungsanfrage an die Kundin oder den Kunden. Auch das System von Hochzeitstanz Wien enthält neben dem Hochzeitsglückwunsch eine Bewertungsanfrage.
Sinnvoll ist, die Anfrage an erledigte Termine zu koppeln: Wer nicht erschienen ist, bekommt auch keine Bitte um eine Bewertung. Wie du solche Ausfälle von vornherein reduzierst, liest du im Artikel No-Shows vermeiden.
Auf Bewertungen antworten – auch auf die schlechten
Antworten zeigen künftigen Kund:innen, wie du mit Lob und Kritik umgehst. Google empfiehlt, freundlich, kurz und zeitnah zu antworten. Nicht jedes Lob braucht einen öffentlichen Dank, wohl aber jede Kritik eine Reaktion. Bei negativen Bewertungen hilft diese Reihenfolge:
- Nicht im ersten Ärger schreiben, aber auch nicht wochenlang warten.
- Nachsehen, was bei diesem Termin tatsächlich passiert ist.
- Fehler offen zugeben und Missverständnisse sachlich erklären.
- Ein Gespräch per Telefon oder E-Mail anbieten und mit deinem Namen unterschreiben.
Nenne nie persönliche Daten oder Details zu einer Behandlung, auch nicht, um etwas richtigzustellen. Verstößt eine Rezension gegen die Richtlinien, kannst du sie melden. Tauchen plötzlich viele Ein-Stern-Bewertungen auf und jemand verlangt Geld, damit sie verschwinden, rät Google: nicht zahlen, Beweise sichern und den Erpressungsversuch über das eigene Formular melden.
Was Google ausdrücklich verbietet
Die Regeln stehen in den Google-Richtlinien für Nutzerbeiträge. Erlaubt ist, um Rezensionen zu bitten, die einer echten Erfahrung entsprechen, ohne Anreiz und ohne Einfluss auf Bewertung oder Inhalt. Die wichtigsten Grenzen:
| Erlaubt | Nicht erlaubt |
|---|---|
| Alle Kund:innen um eine ehrliche Bewertung bitten | Nur zufriedene Kund:innen fragen oder Unzufriedene vorher aussortieren |
| Link oder QR-Code auf Rechnung, Mail oder Aufsteller | Kund:innen drängen, die Bewertung noch im Geschäft zu schreiben |
| Auf jede Bewertung sachlich antworten | Rabatt, Gratisleistung oder Geschenk für eine Bewertung |
| Das Team bitten, beim Verabschieden an den Link zu erinnern | Dem Team eine Mindestzahl an Bewertungen vorgeben oder bestimmte Namen im Text verlangen |
| Bei berechtigter Kritik das Problem lösen | Einen Vorteil anbieten, damit jemand eine Bewertung ändert oder löscht |
Vorsicht bei Tools, die zuerst intern nach der Zufriedenheit fragen und nur Kund:innen mit guter Note zu Google weiterleiten. Dieses sogenannte Review-Gating ist genau das gezielte Einholen positiver Bewertungen, das Google untersagt. Tabu sind außerdem Rezensionen von Mitarbeiter:innen, Familie oder Geschäftspartner:innen, weil ein Interessenkonflikt besteht.
Stellt Google Verstöße fest, entfernt es die betroffenen Rezensionen und kann das Profil einschränken. Dann sind für eine bestimmte Zeit keine neuen Bewertungen möglich, bestehende werden ausgeblendet oder im Profil erscheint ein Warnhinweis, dass gefälschte Rezensionen entfernt wurden.
Was das Gesetz in Österreich sagt
Seit 2022 enthält der Anhang zum Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zwei Punkte zu Bewertungen. Österreich hat damit die EU-Omnibus-Richtlinie umgesetzt. Diese Praktiken gelten in jedem Fall als irreführend:
- Z 23b: zu behaupten, Bewertungen stammen von Kund:innen, die das Produkt oder die Leistung tatsächlich genutzt oder gekauft haben, ohne angemessen zu prüfen, ob das stimmt.
- Z 23c: gefälschte Bewertungen abzugeben oder andere damit zu beauftragen, sowie Bewertungen in sozialen Medien falsch darzustellen, um den Verkauf zu fördern.
Zeigst du auf deiner Website Bewertungen, schreib dazu, woher sie stammen und ob und wie du prüfst, dass sie von echten Kund:innen sind. Diese Information gilt nach § 2 Abs. 6b UWG als wesentlich. Auf Unterlassung klagen können laut § 14 UWG unter anderem Mitbewerber, die Wirtschaftskammer, die Arbeiterkammer und der Verein für Konsumenteninformation.
Bewertungsbitte per E-Mail: § 174 TKG beachten
Nach § 174 TKG 2021 ist elektronische Post zu Zwecken der Direktwerbung ohne vorherige Einwilligung unzulässig, SMS eingeschlossen. Ob eine reine Bewertungsbitte schon Werbung ist, ist für Österreich nicht eindeutig geklärt. Laut WKO legt der Oberste Gerichtshof den Werbebegriff aber weit aus. Verstöße können nach § 188 Abs. 4 TKG 2021 mit bis zu 50.000 Euro bestraft werden.
Der vorsichtige Weg ist eine Einwilligung, die du bei der Buchung einholst. Alternativ kommt die Ausnahme für Bestandskund:innen in Frage: Sie setzt unter anderem voraus, dass du die Adresse im Zusammenhang mit deiner Leistung erhalten hast und die Kundin schon bei der Erhebung und in jeder Nachricht kostenlos und einfach widersprechen kann. Schick die Bitte nur einmal und ohne Werbung für andere Angebote. Weil es dabei auch um Kundendaten geht, lohnt ein Blick in den Artikel Kundendaten und DSGVO.
Stand: Oktober 2026. Dieser Artikel ist eine praktische Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.
Fazit
Mehr Google-Bewertungen bekommst du nicht mit Tricks, sondern mit Routine: alle fragen, direkt verlinken, sauber antworten. Rabatte, Filter und gekaufte Rezensionen gefährden dagegen dein Profil und können auch rechtliche Folgen haben.
Wenn du die Bewertungsanfrage automatisieren oder dein Profil insgesamt stärken willst, schau dir unsere Betreuung bei BigSEO an.
Häufige Fragen
Darf ich für eine Google-Bewertung einen Rabatt oder ein Geschenk geben?
Nein. Google wertet Anreize wie Zahlungen, Rabatte, Gratisprodukte oder kostenlose Leistungen als gefälschte Interaktion, egal ob die Bewertung positiv oder negativ ausfällt. Dasselbe gilt, wenn du einen Vorteil dafür anbietest, dass jemand eine Bewertung ändert oder löscht. Google entfernt solche Rezensionen und kann dein Profil einschränken, etwa indem vorübergehend keine neuen Bewertungen möglich sind.
Kann ich negative Google-Bewertungen löschen lassen?
Selbst löschen kannst du fremde Bewertungen nicht. Verstößt eine Rezension gegen die Google-Richtlinien, etwa weil sie nicht auf einer echten Erfahrung beruht, beleidigend ist oder von einem Mitbewerber stammt, kannst du sie in deinem Profil melden. Ist sie einfach nur kritisch, hilft eine sachliche Antwort mehr. Bei unwahren Tatsachenbehauptungen kann eine rechtliche Beratung sinnvoll sein.
Darf ich per WhatsApp oder SMS um eine Bewertung bitten?
Google selbst schlägt vor, auch per E-Mail oder WhatsApp um Rezensionen zu bitten. Rechtlich gelten für SMS die gleichen Regeln wie für E-Mails nach § 174 TKG 2021, und für vergleichbare Messenger-Nachrichten ist dieselbe Vorsicht angebracht. Am sichersten fragst du vorab um Einwilligung oder erfüllst die Voraussetzungen der Ausnahme für Bestandskund:innen, inklusive einfacher Abmeldemöglichkeit.
Dürfen meine Mitarbeiter:innen meinen Betrieb bewerten?
Nein. Google schließt Inhalte aus, die auf einem Interessenkonflikt beruhen, und nennt dabei ausdrücklich aktuelle oder frühere Beschäftigung sowie familiäre Beziehungen. Solche Bewertungen können entfernt werden. Dein Team darf Kund:innen aber freundlich an den Bewertungslink erinnern, solange niemand unter Druck gesetzt wird und du keine Mindestzahl an Bewertungen vorgibst.



